DFB-Prüfung 2018

Im letzten Jahr wurden 17 Schiedsrichteranwärter erfolgreich ausgebildet. Danach war es an der Zeit die ersten Schritte auf den Sportplätzen selbst zu machen und das vermittelte Wissen in die Praxis umzusetzen. Außerdem konnte man seine Erfahrungen auf den zahlreichen Lehrabenden mit anderen Schiedsrichtern teilen und sich natürlich durch diese Lehrveranstaltungen in verschiedene Themenbereiche fortbilden. Ein Schiedsrichteranwärter hat innerhalb eines Jahres den Nachweis zu erbringen, zwölf Spiele geleitet zu haben und acht Lehrabende zu besuchen. Erfüllt er diese Anforderungen, wird der Anwärter durch die Meldung vom Kreisschiedsrichterausschuss (KSA) zur DFB-Prüfung zugelassen. Sollten die Bedingungen nicht erfüllt werden, kann die Anwärterschaft verlängert werden oder bei mangelhaften Interesse an der Schiedsrichtergemeinschaft wird die Person an die Vereine zurückgegeben.

Am 04. Februar hatten sechs Schiedsrichteranwärter, drei davon mit verlängerter Anwärterschaft, die Möglichkeit ihre Schiedsrichterausbildung erfolgreich abzuschließen und wurden für die DFB-Prüfung gemeldet. Karl-Heinz Gellert (Lehrwart beim SHFV) nahm die Prüfung in Nahe ab und überprüfte diese auch gleich vor Ort. Nach der Korrektur wurden Henning Deeg (1. Lehrwart) und Frank Geissler (Vorsitzende KSA) über die Ergebnisse informiert. Drei Schiedsrichteranwärter bestanden die Prüfung und sind nun komplett ausgebildete Schiedsrichter.

 

Lehrstab